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Halteverbot für den Umzug beantragen
Das muss bei einer Halteverbotszone für den Umzug beachtet werden
Bei einem Umzug ist es - gerade in der Stadt - sehr hilfreich, wenn man einen geräumigen freien Stellplatz in unmittelbarer Nähe zur Hauseingangstür hat, um kurze Wege und viel Platz beim Rangieren schwerer Möbel zu garantieren.
Sie wollen im Raum Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim, Stuttgart, Mannheim, Heidelberg und Umgebung umziehen? Wir kümmern uns um Ihre Parkverbotszone inkl. Anmeldung und Papierkram bei der Behörde, Verleih aller Schilder sowie Auf- und Abbau.
Jetzt Anfrage stellenPark- & Halteverbot für den Umzug
Wichtige Infos in der Übersicht
Viel Platz und kurze Wege für den Möbeltransporter garantiert, am Einsatztag unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge dürfen kostenpflichtig abgeschleppt werden (die Rechnung zahlt der Fahrzeughalter).
Nicht angemeldete Absperrungen z.B. mit Absperrband und Stühlen sind verboten und können geahndet werden. Nur ordentlich angemeldete und beschilderte Park- & Halteverbotszonen sind zulässig.
Die entsprechenden Anträge müssen je nach Stadt meist 14 Tage vor dem Umzug mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung beantragt werden. Die Beschilderung muss der europäischen Norm entsprechen und 72 Stunden vor Beginn des Umzugs aufgestellt werden
Jede Stadt hat andere Auflagen für die Einrichtung einer temporären Park- und Halteverbotszone. In jedem Fall müssen die Schilder fachgerecht mit den richtigen Abständen und Höhen aufgestellt werden. Zudem muss meist ein Aufstellprotokoll ausgefüllt werden, in dem die Parksituation und dokumentiert und eventuelle Schäden an Bordsteinen protokolliert wird.
Sparen Sie sich den Stress: Wir kümmern uns um die Anmeldung bei der Behörde, stellen die Schilder vorschriftsmäßig auf und kümmern uns um die fachgerechte Protokollierung, Kontrolle sowie den anschließenden Abbau. Wir haften sogar für Fehler und Bußgelder.
Wer sparen will kann sich die verkehrsrechtliche Anordnung bei der Behörde selbst besorgen und uns nur für das Stellen der Schilder beauftragen.
Wir übernehmen die Anmeldung und Papierkram bei der Behörde sowie den Verleih, Auf- und Abbau aller Schilder in Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim, Stuttgart, Mannheim, Heidelberg und Umgebung.
Jetzt Anfrage stellenEine Park- und Halteverbotszone spart beim Umzug viel Stress
Sparen Sie sich weite Wege durch die Parkplatzsuche und zu wenig Platz beim Beladen
Bei einem Umzug kommt es auf Zeit und Kräftemanagement an. Nichts nervt mehr, als mit einem großen Umzugstransporter keinen Parkplatz in den engen Straßen der Städte in Baden-Württemberg zu finden. Hat man endlich einen freien Parkplatz, müssen die schweren Möbel bis dorthin geschleppt werden.
Sparen Sie sich den Stress und beantragen Sie eine Halteverbotszone für Ihrem Umzug. So bekommen Sie garantiert einen großen, freien Parkplatz direkt vor der Wohnung und haben genug Platz um mit großen Möbeln am Straßenrand zu rangieren.
Findet Ihr Umzug in Baden-Württemberg, besonders nahe Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim, Stuttgart, Mannheim, Heidelberg und Umgebung statt, können Sie uns ganz einfach und preiswert mit der Bereitstellung der Halteverbotszone inkl. Anmeldung und Schilder beauftragen.
So beantragen Sie eine Park- und Halteverbotszone
Von der verkehrsrechtlichen Anordnung bis zu Schildern der EU-Norm
Wie so oft ist eine eigentlich so simple Sache wie eine Halteverbotszone beim Umzug in Wahrheit ein bürokratischer Akt. Da es sich hier um einen Eingriff in den Straßenverkehr handelt, ist eine behördliche Genehmigung sowie eine ordentliche Beschilderung Pflicht.
In Baden-Württemberg muss zunächst eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Stadt beantragt werden. In das entsprechende Formular sind neben Ort und Dauer der Halteverbotszone auch deren Größe und weitere Angaben einzutragen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag spätestens 14 Tage vor dem Umzug einreichen. Je nach Stadt und Behörde ist ein Aufstellprotokoll zu führen, Zustände des Borsteins zu protokollieren, speziellen Anordnungen zu Schildern und deren Abständen und Höhen zu folgen und die Genehmigung am Umzugsfahrzeug zu befestigen.
Wenn Sie einen Verkehrssicherungsdienstleister wie uns beauftragen, übernehmen wir alle Behördengänge sowie Fomulare und Anträge für Sie, stellen genormte Schilder, übernehmen den Auf- und Abbau der Halteverbotszone und kontrollieren deren Vorschriftsmäßigkeit.